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k21214 | Keine Kommentare
23.04.2021
Laut einer Gallup-Umfrage fühlen sich 35 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland „innerlich ausgebrannt“. In den Vorgängerumfragen der letzten Jahre hatte dieser Wert noch bei rund einem Viertel gelegen. Womöglich hat die dauerhafte Arbeit im Homeoffice – mit ständiger Erreichbarkeit und sozialer Isolation – Anteil daran. Dafür spricht ebenfalls, dass die Fehlzeiten wegen psychischer Leiden wie Depressionen, Angst- und anderer Belastungsstörungen sich im Pandemiejahr 2020 gegenüber 2018 verdreifacht und damit einen Rekordwert erreicht haben.
Damit dürfte sich mittelfristig auch der Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle weiter erhöhen, die auf die Psyche zurückgehen. Schon jetzt liegt er bei knapp einem Drittel, womit „Erkrankungen des Nervensystems“ den Hauptgrund für einen vorzeitig erzwungenen Ruhestand stellen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist von der Rentenversicherung nicht viel zu erwarten. Trotz des hohen Risikos haben viele Erwerbstätige noch nicht privat für diesen Worst Case vorgesorgt.
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21.04.2021
Im Januar wurde in Deutschland eine Preissteigerung von rund 1 Prozent gegenüber dem Dezember verzeichnet, im Februar sogar von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Das könnte den Startschuss für eine dauerhaft höhere Inflation markieren, die von vielen Volkswirtschaftlern erwartet wird. In den letzten Jahren blieb die allgemeine Teuerungsrate deutlich unter der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angepeilten Marke von 2 Prozent.
Das könnte sich nun ändern, wenngleich allgemein nicht mit besorgniserregenden Preissteigerungen gerechnet wird. Ohnehin müsste die EZB mit höheren Zinsen gegensteuern, wenn die Inflationsrate längere Zeit und/oder signifikant über das 2-Prozent-Ziel hinausschießen würde.
Der jüngste Anstieg der Inflation geht zum Teil auf Sondereffekte zurück. So endete die temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent zum Jahresende und sorgte für einen Preissprung im Januar. Zudem erlebten die Heizölpreise zum Jahresanfang zweistellige Wachstumsraten.
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15.04.2021
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass von Elektroautos eine gegenüber Verbrennern deutlich erhöhte Brandgefahr ausgehe. Vereinzelt verbieten Kommunen deshalb den Elektromobilisten die Einfahrt in Tiefgaragen und Parkhäuser. Der Versichererverband GDV betont jedoch, dass es nach seinen Erkenntnissen keinen Grund für solche Maßnahmen gebe: „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, erklärt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV.
Parkverbote für die batteriebetriebenen Autos seien daher ungerechtfertigt. Entscheidend für die Brandsicherheit einer Tiefgarage sei die Qualität des Brandschutzes, nicht die Antriebsart der dort untergestellten Fahrzeuge. Diese bärgen zwar prinzipiell ein geringes Risiko, sich bei bestimmten Defekten selbst zu entzünden. Die Gefahr bestehe aber unabhängig davon ob, es sich um Stromer oder Verbrenner handelt. Letztere hätten wegen ihres gut entflammbaren Treibstoffs sogar eine höhere Brandlast.
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09.04.2021
Mit einem Defizit von mehr als sechs Milliarden Euro schlossen die gesetzlichen Krankenversicherer das Pandemiejahr 2020 ab. Die Rücklagen aus besseren Zeiten dürften in diesem Jahr aufgezehrt werden, deutliche Beitragssprünge kündigen sich an. Wie hoch diese langfristig ausfallen könnten, hat das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) nun berechnet. Unterstellt man ein ähnliches Missverhältnis von Ausgaben- und Einnahmensteigerungen wie in den letzten 20 Jahren, würde der Beitragssatz (bei konstantem Bundeszuschuss) bis 2040 auf 23,3 Prozent steigen. Bei ungünstigerer Entwicklung sind auch 28 Prozent denkbar. Heute liegt er bei 14,6 Prozent plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag zwischen 0,4 und 1,9 Prozent.
Die Coronakrise verschärft zwar akut die Finanznöte der Krankenkassen, doch mittel- und langfristig schlagen vor allem die demografische Entwicklung und die Teuerung der Gesundheitsleistungen zu Buche. Die Menschen werden durchschnittlich immer älter und leben auch mit Erkrankungen viel länger als in der Vergangenheit. Dieser erfreuliche Trend lässt die Gesundheitsausgaben stetig ansteigen.
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07.04.2021
Mit hohen Renditeversprechen hatte der Goldhändler PIM Gold Tausende Privatanleger angelockt und dann nach einem Schneeballsystem abgezockt. 7.000 Geschädigte haben Ansprüche auf 178 Millionen Euro angemeldet. Kürzlich erhielten sie eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 7,5 Prozent ihrer Forderungen.
Die Verwertung der vorhandenen Edelmetallbestände sei „im Wesentlichen abgeschlossen“, teilte Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja mit. Nach jetzigem Stand dürfte die Insolvenzmasse insgesamt für nur 15 bis 20 Prozent der Verbindlichkeiten reichen.
Der Fall zeigt wieder einmal: Gold und garantierte Verzinsung bilden eine heikle Kombination. Die PIM-Gold-Drahtzieher hatten mit teils zweistelligen Renditen gelockt, die sie mit Altgoldkauf und -recycling generieren wollten. Tatsächlich wurden eine Zeitlang bloß Neukundengelder als „Zinszahlungen“ an Bestandskunden – und auf die Konten der Betrüger – überwiesen, bis die Blase platzte. Schon zuvor hatte es Skandale in diesem Anlagesegment gegeben.
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04.04.2021
Gold wirft als Anlagegut im Prinzip keine Zinsen ab. Dennoch versprechen viele Goldhändler ihren Investoren genau das: Wer Gold von einem dieser Anbieter kauft und für eine bestimmte Zeit einlagern lässt, soll jährlich eine hübsche Rendite einstreichen. In der Theorie ist das mit Handels- und Nebengeschäften möglich, die Praxis aber fördert immer wieder Skandale zutage. Zuletzt machte der Pim-Gold-Fall Schlagzeilen. Bis zu 6 Prozent jährlich sollten die Anleger erhalten. Tatsächlich wurde ein Großteil des angeblich für die Kunden eingelagerten Goldes nie angeschafft; die Auszahlungen wurden aus Neukundengeldern bestritten, bis das Kartenhaus zusammenbrach. Auch beim Cosma- und beim BWF-Stiftungs-Skandal lief es ähnlich.
Nun will das Bundesfinanzministerium diesen grauen Markt an die Kandare nehmen und unterstellt ihn zum 1. Juli der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So sieht es das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vor. Damit einher gehen strengere Marktzugangsvoraussetzungen und eine ausgeweitete Prospektpflicht. Dass sich damit zukünftig Goldanlageskandale verhindern lassen, wird von Verbraucherschützern indes bezweifelt. Für Privatanleger heißt es weiterhin, mit gesundem Menschenverstand Investitionsmodelle zu hinterfragen und dabei am besten auf kundige, neutrale Beratung zu setzen.