P&R-Geschädigte erhalten „außergewöhnlich früh“ erste Abschlagszahlung
Wer zu den geprellten Investoren des Container-Vermieters P&R gehört, findet dieser Tage auf seinem Kontoauszug ein Stück Wiedergutmachung: Die ersten 200 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse fließen an die Gläubiger. Laut Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé ist das „außergewöhnlich früh“ für ein solch komplexes Verfahren. Das Insolvenzrecht erlaube eine solche vorzeitige Ausschüttung nur in Ausnahmefällen.
Die nächste Tranche soll Mitte 2022 folgen, insgesamt erwartet Jaffé rund eine Milliarde Euro verteilen zu können. Zuvor mahnt er die ehemaligen Anleger noch zur Unterzeichnung der sogenannten Hemmungsvereinbarung, mit der Verjährungsfristen aufgehoben und Musterverfahren vereinfacht werden sollen.
Bei der Pleite der Unternehmensgruppe vor drei Jahren standen rund 3,5 Milliarden Euro, nahezu ausschließlich von Privatanlegern, im Feuer. Von den in den Büchern geführten 1,6 Millionen Containern existierten in Wahrheit nur gut 600.000. „Merkmale eines Schneeballsystems“ attestierten Staatsanwälte dem Geschäftsmodell; der zwischenzeitlich inhaftierte P&R-Gründer und Hauptverantwortliche wird indes aus gesundheitlichen Gründen nicht angeklagt.